FAQ Signalgeber

THEMENBEREICHE | EIN ÜBERBLICK

Blitzfarbe?

Je nachdem ob Sie einen zertifizierten Signalgeber ausgewählt haben oder nicht, erhalten Sie diese nur in einer bestimmten Farbgebung. Signalgeber, die nach DIN 54-23 zertifiziert sind, müssen weißes oder rotes Blitzlicht abgeben. Andersfarbige Leuchten sind entsprechend nicht nach DIN 54-23 zertifiziert.

​Geltende Bezeichnungen für die einzelnen Melder:

Montage an der Decke:  Typ „C“ mit der Bezeichnung „C-x-y“

Montage an der Wand: Typ „W“ mit der Bezeichnung „W-x-y“

Offene Montage:  Typ „O“ mit speziellen Herstellerangaben

x = max. Montagehöhe in Metern
y = Kreisdurchmesser bzw. Kantenlänge Abdeckfläche in Metern

Montageort?

Entscheidend für die Größe der Abdeckfläche des Signalgebers und die maximal mögliche Montagehöhe ist der Montageort des optischen Signalgebers. Soll die Montage des Signalgebers an der Decke, an der Wand oder gar flexibel möglich sein?

Informieren Sie sich daher über die entsprechenden Angaben der einzelnen Melder.

Geräuschpegel des Raumes?

Laut DIN EN 0833-2 muss der Schalldruckpegel akustischer Signalgeber den allgemeinen Geräuschpegel (Störschallpegel) jederzeit um 10 dB (A) übersteigen.

​Berechnen Sie daher den maximalen Schalldruckverlust Ihres Raumes, bestimmen Sie den vorherrschenden Geräuschpegel und suchen Sie sich anschließend den Signalgeber mit der passenden Leistung heraus.

In Ruhebereichen muss der Schallpegel mindestens 75 dB (A) in Ohrhöhe schlafender Personen betragen.

Raumgröße?

Die dB-Angabe eines akustischen Signalgebers gilt für den Schalldruck, der in einem Meter Abstand vom Signalgeber gemessen wird. Entfernt man sich weiter vom Signalgeber nimmt der Schalldruck ab. Jede Verdopplung der Entfernung führt dabei zu einem Verlust von 6 dB Schalldruck.

Je höher der Signalgeber über der Hörebene (1,50 m) hängt, desto mehr Verlust hat er direkt unter dem Signalgeber. ABER: Desto weniger Verluste hat er in einem Radius von 8 Metern.

Akustisch, optisch oder kombiniert?

Je nachdem ob der Signalgeber in einem Bürokomplex oder in einer Produktionshalle eingesetzt werden soll, gibt es verschiedene Bedingungen und Anforderungen an den Signalgeber. Zu Bedenken ist auch, dass nach DIN 18040 zur barrierefreien Gestaltung stets das Zwei-Sinne-Prinzip zu realisieren ist. Zwei der drei Sinne „Hören, Sehen, Tasten“ müssen demnach immer angesprochen werden. Die optischen Signalgeber, die hierfür eingesetzt werden, müssen nach EN 54-23 zertifiziert sein.